Arbeitsrecht

07.12.2007 Mitbestimmung bei Änderung des betrieblichen Vergütungssystems Paragraf 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Der Arbeitgeber entscheidet mitbestimmungsfrei, ob und in welchem Umfang er Mittel für übertarifliche Leistungen zur Verfügung stellen will.
Die vollständige Einstellung aller übertariflichen Leistungen ist mitbestimmungsfrei.
Der nichttarifgebundene Arbeitgeber kann nicht einen Teil der Leistungen mitbestimmungsfrei einstellen.

BAG vom 28. Februar 2006 - 1 ABR 4/05

Letzte Änderung: 06.12.2007