Arbeitsrecht - Leiharbeit

15.12.2007 Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats beim Einsatz von Leiharbeitern

1. Die Prüfungs- und Konsultationspflichten nach § 81 Abs. 1 Satz 1, 2 und 6 SGB IX treffen Arbeitgeber auch dann, wenn der Arbeitsplatz mit einem Leiharbeitnehmer besetzt werden soll, es sei denn, die Besetzung erfolgt für höchstens acht Wochen (§ 73 Abs. 3 1. Alt. SGB IX).

2. Im Fall eines Verstoßes ist der Betriebsrat gem. § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG zur Verweigerung der Zustimmung zum Einsatz eines Leiharbeitnehmers berechtigt.

LAG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2007 ? 4 TaBV 24/07

Letzte Änderung: 14.12.2007