Arbeitsrecht

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13.12.2008 Gleichbehandlung bei Zahlung von Weihnachtsgeld

Ein unterschiedliches Ausbildungs- und Qualifikationsniveau ist kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern bei der Zahlung einer Weihnachtsgratifikation.
BAG vom 12. Oktober 2005 - 10 AZR 640/04

Letzte Änderung: 09.12.2008