Leiharbeit

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27.12.2008 Auf der sicheren Seite - Tipps gegen Arbeitgebertricks.* Kein Handel mit der Auslöse!

Bietet der Arbeitgeber an, den Lohn zu senken und die Auslöse zu erhöhen, wirkt sich das bei Arbeitslosigkeit negativ aus.

Denn das Arbeitslosengeld berechnet sich nur anhand der Lohnhöhe - also kein Gewinn sondern Verlust.

Kein Urlaub für verleihfreie Zeit!

Hat der Arbeitgeber keinen Einsatz, werden Beschäftigte in der Leiharbeit oft beurlaubt. Unbezahlter Urlaub braucht jedoch nicht genommen zu werden.

Urlaub dient der Erholung und nicht zum Überbrücken verleihfreier Zeit

Keine Unterschrift unter Druck!

Wer im Arbeitsverhältnis eine Unterschrift leistet, erklart damit unwiderruflich seine Zustimmung.

Deshalb sollten sich Beschäftigte vor jeder Unterschrift unbedingt über die Rechtsfolgen informieren: beim Betriebsrat oder bei der IG Metall.

Keine fristlose Eigenkündigung!

Wer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigt, muss mit einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen bei der Agentur fur Arbeit rechnen.

Kündigungsfristen sind insbesondere vom Arbeitgeber einzuhalten - auch wenn er keinen Einsatz hat.

Letzte Änderung: 17.12.2008