Pendlerpauschale verfassungswidrig
Die IG Metall begrüßt das Urteil, die Regelung war ungerecht. Jetzt gilt wieder der alte Rechtsstand und die Pendler erhalten vom
Fiskus Geld zurück. Doch auch die alte Regelung ist unbefriedigend. Sie begünstigt die Besserverdienenden.
Wirklich gerecht kann nur eine Pendlerzulage sein, bei der es für jeden Kilometer - unabhängig vom Einkommen - das gleiche Geld gibt.
Weitere Informationen sind im Anhang ersichtlich
Letzte Änderung: 18.12.2008