Studiengebühren

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18.12.2008 Ein Student mit einem Schwerbehindertengrad über 50 Prozent ist generell von Studiengebühren zu befreien.

Das entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil und gab damit der Klage eines Heidelberger Studenten statt. Dieser hatte bei der Universität Heidelberg beantragt, ihn für das Sommersemester 2007 von der Studiengebühr in Höhe von 500 Euro zu befreien. Der Student hatte einen Schwerbehindertenausweis vorgelegt, der den Grad seiner Behinderung mit 60 Prozent angab. Die Universitätsleitung lehnte seinen Antrag jedoch ab, da sie der Ansicht war, dass dies nicht als Nachweis für eine Studienerschwernis ausreiche. Sie verlangte ein fachärztliches Attest, das erläutern sollte, wie sich die Behinderung konkret auf das Studium auswirkt. Das Verwaltungsgericht stellte klar, dass der Student mit seinem Behindertenausweis bereits ausreichend nachgewiesen habe, dass er seinem Studium "nur unter erschwerten Bedingungen nachgehen" könne, und deshalb von den Studiengebühren befreit werden müsse.
Verwaltungsgericht Karlsruhe vom 15. Oktober 2008 - 7 K 1409/07

Letzte Änderung: 18.12.2008