Leiharbeit

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24.12.2008 IG Metall kritisiert mit Lichtprojektion auf Bundeskanzleramt Missbrauch von Leiharbeit: Rutsche in die Arbeitslosigkeit

Die IG Metall hat mit einer Lichtprojektion auf das Bundeskanzleramt den Missbrauch von Leiharbeit kritisiert und ihrer Forderung nach Gleichbehandlung von Leiharbeitnehmern Nachdruck verliehen. "So schnell die Leiharbeit zum Jobwunder erklärt wurde, so schnell verschwinden die Arbeitsplätze in der Krise", sagte der Zweite Vorsitzende der IG Metall, Detlef Wetzel, am Donnerstag in Berlin. "Leiharbeit ist keine Brücke in den Arbeitsmmarkt, sondern eine Rutsche in die Arbeitslosigkeit." Die Politik sei dafür verantwortlich, dass Leiharbeiter massenhaft entlassen würden. Sie habe schwere Schuld auf sich geladen und sei nun verpflichtet, diesem Spuk ein Ende zu setzen. "Jetzt wird nach der Devise verfahren: Von der ungerechten Behandlung im Aufschwung direkt zur ungerechten Behandlung in der Krise." Wenn die Leiharbeitnehmer arbeitsrechtlich in den Unternehmen angebunden wären, die sie beschäftigten, dann würden jetzt die Schutzmechanismen der Bundesagentur für Arbeit und der Tarifverträge in vollem Umfang greifen, sagte Wetzel.

Mit einem Beamer wurde das Gebäude des Bundeskanzleramtes am Abend mit dem meter-hohen Schriftzug angestrahlt: "Gestern waren wir das Jobwunder. Jetzt werden wir arbeitslos. 750.000 Leiharbeiter fragen: Ist das gerecht?" In ungewöhnlichen Zeiten müsse man auch ungewöhnliche Wege des Protestes gehen, betonte Wetzel.

Er forderte die Bundesregierung auf, die Gesetze zu korrigieren, die seit 2004 zu einem Anstieg und Missbrauch der Leiharbeit geführt hätten. Notwendig seien Höchsteinsatzfristen für Leiharbeiter. Darüber hinaus sollten Leiharbeiter, die einen längeren Zeitraum in einem Unternehmen arbeiten, in die Stammbelegschaften übernommen werden, da es offensichtlich sei, dass sie keine Auftragsspitzen abarbeiten würden. Außerdem forderte die IG Metall die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots in dem Sinne, dass die Verträge der Leiharbeiter nicht an den Einsatz in den Entleihbetrieb gekoppelt werden dürfen. Zudem müsse der Tarifvorbehalt gestrichen und die Abweichung vom Grundsatz des ?equal pay? maximal für eine Einarbeitungszeit zugelassen werden. Ebenso seien mehr Rechte der Betriebsräte im Entleihbetrieb nötig. Der Betriebsrat müsse über Höchstgrenzen des Einsatzes von Leiharbeitern sowie über die Eingruppierung und Vergütung der Leiharbeitnehmer mitbestimmen dürfen. "Leiharbeit muss endlich ins Entsendegesetz aufgenommen werden, damit es allgemein verbindliche Mindestlöhne gibt, die Unterbietungskonkurrenz bei den Löhnen muss ein Ende haben", forderte Wetzel.

Der Gewerkschafter appellierte an die Verleihunternehmen, ihrer sozialen Verantwortung gerecht zu werden und die Leiharbeits-Beschäftigten jetzt nicht zu entlassen. Die Verleiher sollten dafür sorgen, dass die Beschäftigten beispielsweise über Qualifizierungsmaßnahmen ihre Aussichten auf dem Arbeitsmarkt verbessern könnten. Er begrüßte die Ankündung der Bundesagentur für Arbeit, dass nun auch Leiharbeitsunternehmen Kurzarbeit beantragen könnten. "Kurzarbeit muss allemal Vorrang vor Arbeitslosigkeit haben", sagte Wetzel.

Letzte Änderung: 19.12.2008