Bundessozialgericht

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18.07.2009 Schutz bei Sportunfall

Normal Beschäftigte sind unfallversichert, wenn sie an einem regelmäßig stattfindenden Betriebssport teilnehmen, der vor allem dem Ausgleich der beruflichen Belastungen dient und unternehmensbezogen organisiert ist.

BSG vom 30. Juni 2009 - B 2 U 22/68 R

Letzte Änderung: 13.07.2009