Arbeitsrecht
Verschafft sich ein Mitarbeiter durch einen Trick ein ihm nicht zugewiesenes Administrationsrecht im betrieblichen EDV-System, so stellt dieses Verhalten einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Arbeitgeberkündigung dar.
Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. August 2009 - 11 Sa 1066/08
Letzte Änderung: 09.12.2009