Arbeitsrecht

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11.12.2009 Fristlose Kündigung: Kündigung bei unerlaubtem EDV-Zugriff

Verschafft sich ein Mitarbeiter durch einen Trick ein ihm nicht zugewiesenes Administrationsrecht im betrieblichen EDV-System, so stellt dieses Verhalten einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Arbeitgeberkündigung dar.

Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 5. August 2009 - 11 Sa 1066/08

Letzte Änderung: 09.12.2009