Bundessozialgericht
Krankenkassen dürfen Krankengeldbezieher auffordern, einen Antrag auf Reha beim Rentenversicherungsträger zu stellen. Der prüft dann, ob eine Reha notwendig ist oder ob Erwerbsminderung vorliegt - also ob Rente statt
Krankengeld gezahlt werden muss. Der Versicherte darf seinen Antrag nicht mehr ohne Zustimmung der Krankenkasse zurücknehmen. Auch wenn er den Antrag ohne Aufforderung gestellt hatte und die Krankenkasse ihn erst nachträglich
dazu aufgefordert hat. Weigert sich ein Versicherter, der Aufforderung zu folgen, darf die Kasse das Krankengeld bis zur Antragstellung verweigern.Versicherte können damit nicht gegen den Willen der Krankenkasse das höhere
Krankengeld ausschöpfen, bevor sie Rente beanspruchen.
Bundessozialgericht vom 26. Juni 2008 - B 13 R 37/07 R
Letzte Änderung: 21.12.2009