Viele Anfragen von Leiharbeiter
BAG-Entscheidung bereitet Auswüchsen in der Leiharbeitsbranche ein Ende
Viele Anfragen bei der Bruchsaler IG Metall
Die IG Metall Bruchsal sowie die Betriebsräte haben die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) begrüßt.
Der Beschluss bestätige die Auffassung der IG Metall Bruchsal, wonach es sich bei der CGZP um eine nicht tariffähige Organisation handele. "Mit diesem Beschluss steht fest, dass die mit der CGZP abgeschlossenen
Tarifverträge unwirksam sind und alle danach bezahlten Beschäftigten Ansprüche auf gleiche Bezahlung und gleiche Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten haben", sagte der 1. Bevollmächtigter der IG Metall
Bruchsal, Eberhard Schneider
Das BAG-Urteil habe enorme Rechtsfolgen. "Wenn kein gültiger Tarifvertrag vorliegt, sind die Unternehmen, die Tarifverträge mit den Christlichen Gewerkschaften anwenden, verpflichtet, allen Leiharbeitern rückwirkend
innerhalb der Verfall- und Verjährungsfristen die Differenz zu den regulären Tariflöhnen der Stammbeschäftigten nachzuzahlen", sagte Schneider. Die IG Metall rechnet infolge der Entscheidung mit zunehmenden Klagen von
Leiharbeitnehmern, die bisher auf Grundlage unwirksamer CGZP-Tarife entlohnt werden. Bei der Prüfung und Geltendmachung ihrer Ansprüche unterstütze die Bruchsaler IG Metall sowie die Betriebsräte die betroffenen
Leiharbeitnehmer. Die IG Metall Bruchsal hat dazu Musteranträge entwickelt.
Diese können per E Mail unter bruchsal@igmetall.de angefordert werden.
Letzte Änderung: 17.12.2010