Mindestlöhne

Vorschaubild

29.12.2011 Mit den Lohnuntergrenzen von 7,89 Euro im Westen und von 7,01 Euro im Osten für die Zeitarbeiter wurde eine untere Haltelinie für die Beschäftigten geschaffen.

Erster Schritt zum Schutz vor Lohndumping
Als überfälligen ersten Schritt zum Schutz vor Lohndumping bezeichnete Claus Matecki, DGB-Vorstandsmitglied, am Dienstag in Berlin die vom Kabinett beschlossenen Mindestlöhne in der Leiharbeit:
"Mit den Lohnuntergrenzen von 7,89 Euro im Westen und von 7,01 Euro im Osten für die Zeitarbeiter wurde eine untere Haltelinie für die Beschäftigten geschaffen. Allerdings rücken wir nicht von dem Ziel gleicher Lohn für gleiche Arbeit ab. Gerade Leiharbeiter müssen sich am Arbeitsmarkt besonders flexibel bewegen und haben wenig Planungssicherheit. Das muss honoriert werden.
Es ist positiv, dass derzeit ein Wandel auf dem Arbeitsmarkt zu beobachten ist: Vor dem Hintergrund des Fachkräfteengpasses in einigen Branchen werden vermehrt Leiharbeiter in die Stammbelegschaften übernommen. Die Klagen der Leiharbeitsfirmen über den leergefegten Markt zeigen nur ihr Versäumnis der letzten Jahre: In Zeiten höherer Arbeitslosigkeit haben sie nur auf das billige Geschäftsmodell des Hire and Fire gesetzt, weil stets qualifizierter Nachschub vorhanden war. Jetzt rächt es sich, dass Zeitarbeitsfirmen kaum selbst ausgebildet haben. Hier wird jetzt ein Umdenken stattfinden: Leiharbeit muss zurückgeführt werden auf ihren Ursprungszweck, Produktionsspitzen abzudecken. Zudem sind eigene Ausbildungsanstrengungen nötig sowie eine deutlich bessere Bezahlung."

Letzte Änderung: 20.12.2011