LeiharbeitnehmerInnen

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05.02.2013 Ab 1. Februar 2013 gilt die zweite Stufe der Branchenzuschläge. Mit einer Einsatzdauer von mindestens drei Monaten ab Februar einen monatlichen Zuschlag von 20 Prozent auf den Grundlohn.

LeiharbeitnehmerInnen

Zweite Stufe der Branchenzuschläge startet .
Ab 1. Februar 2013 gilt die zweite Stufe der Branchenzuschläge. So erhalten Beschäftigte mit einer Einsatzdauer von mindestens drei Monaten ab Februar einen monatlichen Zuschlag von 20 Prozent auf den Grundlohn.
Basis hierfür ist ein Tarifvertrag, den die IG Metall im Frühjahr 2012 abgeschlossen hat. Und das zahlt sich aus für Leiharbeitnehmer.Sie werden in der Metall- und Elektroindustrie seit November besser und gerechter bezahlt.
Der Tariferfolg ist ein wichtiger Etappensieg - unser gemeinsames Ziel bleibt Gleiche Arbeit - Gleiches Geld. Nach wie vor fordern wir von der Politik, dass sie dem Missbrauch von Leiharbeit einen gesetzlichen Riegel vorschiebt. Längst nicht alle Arbeitgeber halten sich an die geltenden Tarifregelungen.
Natürlich hat jedes IG Metall-Mitglied den Rechtsschutz seiner Gewerkschaft an der Seite, um seine Ansprüche auf tarifgerechtes Entgelt durchzusetzen.

Letzte Änderung: 04.02.2013