Tarifergebnis für Leiharbeitsbranche

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24.09.2013 In der Leiharbeitsbranche konnte ein neuer Entgelttarifvertrag durchgesetzt werden. Danach steigt das Grundentgelt für Leiharbeitsbeschäftigte in drei Stufen.

In der Leiharbeitsbranche konnte ein neuer Entgelttarifvertrag durchgesetzt werden. Danach steigt das Grundentgelt für Leiharbeitsbeschäftigte in drei Stufen ab dem 1. Januar 2014 um insgesamt 9,6 Prozent im Westen und 12,8 Prozent im Osten. Der Tarifvertrag soll bis zum 31. Dezember 2016 gelten.
Der Mindestlohn wird in einer ersten Stufe im Westen auf 8,50 Euro, zum 1. April 2015 auf 8,80 Euro und zum 1. Juni 2015 auf 9,00 Euro angehoben. Zusätzlich wurde erreicht, dass Leiharbeiter nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen. Nach den Branchenzuschlägen ist dies eine weitere Verbesserung für Leiharbeitsbeschäftigte im Organisationsbereich der IG Metall.
"Mit dem ausgehandelten Tarifvertrag und insbesondere dem Mindestlohn von 8,50 Euro sichern und verbessern wir die Einkommenssituation für die Leiharbeitsbeschäftigten in der Region erheblich", sagte Rainer Wacker zuständige Gewerkschaftssekretär der IG Metall Bruchsal-Bretten. Zusammen mit den von der IG Metall ausgehandelten Branchenzuschlägen für den Einsatz in der Metall- und Elektroindustrie komme man dem Ziel fairer Entlohnung einen "deutlichen Schritt" näher, so Wacker. "Die Änderungen im Mantel- und Entgeltrahmentarifvertrag sorgen dafür, dass Arbeitszeitkonten nicht missbraucht und Ansprüche der Beschäftigten gesichert werden", sagte der Tarifexperte

Gleichzeitig betonte Wacker, dass der Tarifvertrag kein Allheilmittel weder für immer noch fehlende Lohnuntergrenzen in vielen Branchen noch generell gegen den Missbrauch von Leiharbeit sei. Ungeachtet der ausgehandelten Tarifregelung für die Leiharbeitsbranche drängt die IG Metall deshalb darauf, Leiharbeit grundsätzlich auf den eigentlichen Zweck - das Abfedern von Auftragsspitzen - zurückzustutzen. "Die Tarifparteien allein können aber die Probleme nicht lösen, die von einer neoliberalen Politik verursacht wurden", so Wacker

"Die Aufgabe liegt darin, Leiharbeit nicht als Instrument zum Lohndumping einzusetzen und auch das systematische Ausweichen in Werkverträge zu bekämpfen", sagte Wacker. "Die Politik darf hier nicht rum eiern, sondern muss durch klare gesetzliche Regelungen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen eindämmen: durch eine Begrenzung der Verleihdauer und die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots."

Letzte Änderung: 23.09.2013