Sozialrecht

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27.11.2013 Kettenrauchen widerlegt Vermutung der berufsbedingten Krebskrankheit. Die Witwe eines an Lungenkrebs verstorbenen Schlossers erhält keine Entschädigung.

Kettenrauchen widerlegt Vermutung der berufsbedingten Krebskrankheit
Die Witwe eines an Lungenkrebs verstorbenen Schlossers erhält keine Entschädigung. Die beklagte Berufsgenossenschaft setzte sich in zwei Instanzen mit der Auffassung durch, die Krebserkrankung sei nicht durch dessen berufliche Schadstoffexposition (insb. Chrom, Nickel, Thorium) verursacht worden, sondern durch dessen 30jährigen starken Tabakskonsum von 15 bis 20 Zigaretten pro Tag.

Hessisches Landessozialgericht vom 23. August 2013 - L 9 U 30/12 ZVW

Letzte Änderung: 27.11.2013