Koalitionsvertrag

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04.12.2013 Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, bewertet die arbeits- und sozialpolitischen Teile des Koalitionsvertrags.

Was sie die Pläne in der Arbeits- und Sozialpolitik?
Die große Koalition macht kleine Schritte - und einige davon gehen in die richtige Richtung. Gegenüber dem Ist-Zustand gibt es bei der Rente, beim Mindestlohn, bei der Versorgung Kranker und in der Pflegeversicherung Verbesserungen. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall, bewertet die arbeits- und sozialpolitischen Teile des Koalitionsvertrags.

Die Führungen von CDU, CSU und SPD haben sich auf einen Entwurf zum Koalitionsvertrag verständigt. Die große Koalition macht kleine Schritte - und einige davon gehen in die richtige Richtung. Hier einige Auszüge aus dem Koalitionsvertrag:

Mindestlohn
Ab 2015 einheitlicher bundesweiter gesetzlicher Mindeslohn in Höhe von 8,50 EUR,
bis Ende 2016 sind jedoch tarifvertragliche Ausnahmen möglich. Die erste Anpassung erfolgt frühestens Anfang 2018. Der Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wird für alle Branchen geöffnet, tariflich vereinbarte Branchenmindestlöhne werden dadurch erleichtert.

Leiharbeit
Die Überlassung soll auf 18 Monate begrenzt werden. Tarifliche Abweichungen sind möglich. Nach neun Monaten gilt Equal pay. Leiharbeiter sollen nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.

Werkverträge
Rechtswidrige Vertragskonstruktionen sollen verhindert, Kontroll- und Prüfinstanzen "effektiver gestaltet" werden. Die Rechte des Betriebsrates sollen konkretisiert werden.

Rentenzugang für langjährig Versicherte
Langjährig Versicherte können nach 45 Beitragsjahren (inkl. Zeiten der Arbeitslosigkeit) ab Juli 2014 mit 63 (wird im Gleichklang mit der allgemeinen Regelaltersgrenze wieder angehoben) abschlagsfrei in Rente gehen.

"Lebensleistungsrente"
Die Rentenentgeltpunkte langjährig Versicherter sollen aufgewertet werden, wenn nach 40 Beitragsjahren (bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit sind möglich) weniger als 30 Rentenentgeltpunkte erreicht wurden. Ab 2023: Zusatzversorgung als zusätzliche Voraussetzung. Dadurch kann die Rente nach heutigen Werten maximal 850 Euro betragen.

Erwerbsminderungsrente
Die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente wird um zwei Jahre angehoben, für die letzten vier Jahre vor der Erwerbsminderungsrente erfolgt eine Günstigerprüfung. An den Abschlägen wird festgehalten.

Beitragserhebung/GKV
Der Bruch mit der paritätischen Finanzierung wird beibehalten, der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben.

Zusatzbeitrag
Anstelle von 0,9 Prozent Sonderbeitrag und der Kopfpauschale legt die Kasse zukünftig einen prozentualen Satz vom beitragspflichtigen Einkommen fest.

Herstellerrabatt
Der Herstellerrabatt auf verschreibungspflichtige Arzneimittel wird zunächst bis 2015 von gesetzlichen sechs auf sieben Prozent erhöht. Der Rabatt beträgt aktuell 16 Prozent aufgrund einer Sonderregelung.

Pflegebeitrag
Der Pflegebeitrag soll bis Ende der Legislaturperiode um 0,5 Beitragssatzpunkte steigen, ab 2015 um 0,3 Beitragssatzpunkte, davon sollen 0,1 Beitragssatzpunkte in einen Vorsorgefonds fließen.

Gegenüber dem Ist-Zustand gibt es bei der Rente, beim Mindestlohn, bei der Versorgung Kranker und in der Pflegeversicherung Verbesserungen. "Das ist gut so", meint Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglieder der IG Metall.

"Aber zur Wahrheit gehört auch: Mit Blick auf Probleme wie die drohende Altersarmut, unfaire Finanzierung von Sozialleistungen und die Ausweitung von prekärer Beschäftigung ist der Koalitionsvertrag nicht der große Wurf. Hier muss deutlich mehr getan werden, als der Vertrag vorsieht. Hier ist mehr Mut zu Umverteilung gefordert und ein entschiedener Ausbau von Arbeitnehmerrechten ist angesagt", fasst Urban zusammen

Letzte Änderung: 04.12.2013