Arbeitsrecht
Kündigung des Anerkennungstarifvertrags lässt Gehaltserhöhungen entfallen
Kündigt der Arbeitgeber einen Anerkennungstarifvertrag, so ende mit dem Wegfall seiner normativen Tarifgebundenheit regelmäßig auch die dynamische Anwendung der jeweiligen Vergütungsregelungen. Gehaltserhöhungen
müssen daher nicht mehr an die Beschäftigten weitergegeben werden.
BAG vom 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12
Letzte Änderung: 16.12.2013