Altersteilzeit im Kfz-Handwerk vereinbart

13.12.2000 Früher in den verdienten Ruhestand

Im Kfz-Handwerk gilt ab dem Jahr 2001 die Altersteilzeit mit einem verbindlichen Rechtsanspruch. Das hat die IG Metall jetzt in Verhandlungen mit den Arbeitgebern erreicht. Es ist der erste Altersteilzeit-Tarifvertrag im Metallhandwerk Baden-Württemberg.

Die Beschäftigten können jetzt zu vernünftigen Bedingungen früher in den Ruhestand gehen. Anspruch haben Beschäftigte ab 61 Jahren. Per freiwilliger Betriebsvereinbarung können Regelungen ab dem 55. Lebensjahr getroffen werden. In harten Verhandlungen wurde erreicht, dass die Betroffenen während der Arbeitsphase an den Tariferhöhungen beteiligt werden. Wichtig ist auch die Absicherung für Langzeiterkrankte. Die IG Metall Bruchsal, so der 2. Bevollmächtigte Eberhard Schneider, wertet diesen Abschluss als Erfolg.

Es liegt nun an den Betrieben, mit Betriebsvereinbarungen denTarifvertrag Altersteilzeit mit Leben zu erfüllen.

Die IG Metall Bruchsal wird den Betriebsräten und den Mitgliedern dazu Hilfestellungen anbieten.

Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2004.

Letzte Änderung: 21.11.2007