Gesetzlichen Zuschüsse für Altersversorgung 2002

25.10.2002 Wer die Gesetzlichen Zuschüsse für die zusätzliche Altersversorgung für 2002 in Anspruch nehmen will, muss schnell handeln. Denn die Überweisung des Weihnachtsgeldes steht kurz bevor.

Die Tarifverträge, die die IG Metall geschlossen hat, sehen vor, dass ein Teil des Entgelts in die zusätzliche Altersvorsorge umgewandelt werden kann. Das betrifft nicht nur das monatliche Entgelt, sondern auch Sonderzahlungen - wie das 13. Monatsgehalt. Wenn dieses "Weihnachtsgeld" umgewandelt wird, entsteht ein zusätzlicher Vorteil, da die höhere Besteuerung und unter Umständen auch die Belastung mit Sozialabgaben des zusätzlichen Entgelts wegfällt.

Wer Sonderzahlungen umwandeln will, so der 2. Bevollmächtigter der IG Metall Bruchsal Eberhard Schneider, muss dies in der Regel spätestens zwei Wochen vor ihrer Fälligkeit bei seinem Arbeitgeber beantragen. In vielen Betrieben wird mit der Novemberabrechnung das Weihnachtsgeld bezahlt. Auskünfte über die Entgeltumwandlung zur Altersvorsorge erteilen die Betriebsräte und die Arbeitgeber.

Wer die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung nützen will, sollte den Antrag so schnell wie möglich beim Arbeitgeber abgegeben. Der Arbeitgeber kümmert sich, dass die Beträge in die betriebliche Altersvorsorge abgeführt werden.

Letzte Änderung: 21.11.2007