EUGH zum Urlaub
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Der EuGH hat in seinem Urteil festgestellt, dass das Unionsrecht einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten entgegensteht, die für den Fall des Todes des Arbeitnehmers die Abgeltung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub ausschließen. Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub wurde dabei als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts herausgestellt.
EuGH vom 12. Juni 2014 - C‑118/13
Letzte Änderung: 12.08.2014