Tarife für Arbeitnehmerüberlassung
Neue Tarifverträge zur Arbeitnehmerüberlassung vereinbart
Mit der Fa. Fischer Personal Service in Forst hat die IG Metall auf Wunsch der Firma jetzt 3 Tarifverträge neu vereinbart.
Die Verträge umfassen die Verdienste, die Eingruppierungsstrukturen sowie die weiteren Rahmenbedingungen. Sie liegen nach Auskunft der IG Metall bei den Verdiensten über den bundeseinheitlich vereinbarten Verträgen, die im
Rahmen der Arbeitsmarktreformen als Voraussetzung für die weitere Tätigkeit der Personal-Service-Agenturen abgeschlossen wurden. Ihre zeitliche Dauer wurde bis Ende 2005 geregelt.
Wie die Geschäftsführerin der Firma dazu erklärte, könne aufgrund der überwiegend positiven wirtschaftlichen Lage dieses etwas erhöhte Niveau verkraftet werden.
Nach Meinung der IG Metall Bruchsal kommt damit die Arbeitnehmerüberlassung aus der tariflichen Grauzone heraus, in der sie sich jahrzehntelang befand.
Dies wird von uns begrüßt, so Uwe Bordanowicz, der 1. Bevollmächtigte der IG Metall Bruchsal. Arbeitnehmerüberlassung ist inzwischen ein anerkanntes Arbeitsmarktinstrument geworden. Unser Ziel bleibe es, auch mit
anderen Anbietern in der Region Tarifverträge abzuschliessen.
Ratsuchenden Arbeitnehmern wird durch die IG Metall weitergeholfen. Wenn erforderlich, erhalten Mitglieder der IG Metall Rechtsschutz.
Uwe Bordanowicz
Letzte Änderung: 21.11.2007