Nachbesserung bei Bildungszeit

DGB Baden-Württemberg

31.10.2014 Mit einem Kinospot zur Bildungszeit, der ab dem 30. Oktober in landesweit 19 Städten anläuft, will der DGB für sein Anliegen werben.

DGB fordert Nachbesserung bei Bildungszeit
"Bildungszeit nutzt den Menschen, den Unternehmen und dem Land insgesamt", so der DGB-Vorsitzende Nikolaus Landgraf anlässlich der Vorstellung des DGB-Kinospots zur Bildungszeit. Mit einem Kinospot zur Bildungszeit, der ab dem 30. Oktober in landesweit 19 Städten anläuft, will der DGB für sein Anliegen werben.

"Der angekündigte Gesetzesentwurf zur Bildungszeit ist ein großer Erfolg der Gewerkschaften in Baden-Württemberg und die DGB-Kampagne "Gib mir fünf!" ist auf der Zielgeraden angekommen", sagte der DGB-Vorsitzende Nikolaus Landgraf. "Die bislang bekannt gewordenen Pläne zur Ausgestaltung der Bildungszeit sind ein gutes Signal. Nachbesserungen sind aber erforderlich", ergänzte die DGB-Vize Gabriele Frenzer-Wolf.

Der DGB lehne eine Herausnahme der allgemeinen Bildung aus dem sachlichen Anwendungsbereich des Bildungszeitgesetzes ab, da dies einem ganzheitlichen Bildungsverständnis widerspreche. Die berufliche Bildung müsse eindeutig definiert werden und dürfe nicht auf die bisherige berufliche Tätigkeit beschränkt werden. Auch der Erwerb von Schlüsselqualifikationen und Fremdsprachenkenntnissen sowie das Nachholen von Schulabschlüssen sollen im Rahmen der Bildungszeit möglich sein, so der DGB.

Der DGB setze sich weiter dafür ein, dass Auszubildenden und dual Studierenden im gleichen Umfang wie allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Bildungszeit zur Verfügung stehen müsse. "Wir lehnen eine Beschränkung auf nur 5 Tage in 3 Jahren sowie die geplante Beschränkung auf die politische Bildung und Qualifizierungen für das Ehrenamt ab", so Frenzer-Wolf.

Der DGB sprach sich dagegen aus, Kleinbetriebe mit bis zu 10 Beschäftigten faktisch aus dem Geltungsbereich des Gesetzes auszunehmen. Gerade in Kleinbetrieben gebe es einen Nachholbedarf bei der Weiterbildung. Die Beteiligung an betrieblicher Weiterbildung liege in Betrieben bis 10 Beschäftigten mit 34 % deutlich unter der in Großbetrieben (67 % in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten). "Gerade in Kleinbetrieben gilt: Bildungszeit schafft Chancen für die Beschäftigten!", so Landgraf. Darüber hinaus können nach Berechnungen des DGB knapp 90 % der Betriebe und 16 % der Beschäftigten nicht von der Bildungszeit profitieren. "Das wäre ein verheerendes Signal an das kleinbetrieblich strukturierte Handwerk", so Frenzer-Wolf. Auch Frauen seien überproportional betroffen. Über eine Überforderungsklausel beschränkt auf Kleinbetriebe nach dem Vorbild anderer Länder könne man aber sprechen.

"Eine Anrechnung von anderen Freistellungsmöglichkeiten ist nur denkbar, wenn diese einen direkten Bezug zum Bildungszeitgesetz beinhalten und ansonsten vollumfänglich den Zielen der Bildungszeit dienen", so Landgraf weiter. Nur so sei Rechtssicherheit für die Beschäftigten gewährleistet. Die Anrechnung betrieblich veranlasster Weiterbildungen, die überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegen, müsse ausgeschlossen werden.

Der DGB plädiert weiter dafür, den Bildungszeitanspruch grundsätzlich über einen längeren Zeitraum ansparen zu können, um auch längere Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Der Kinospot kann unter http://www.gibmir5.dgb.de/ angesehen bzw. heruntergeladen werden.

Letzte Änderung: 31.10.2014