Standortsicherungs- und Arbeitsplatzschutztarifvertrag bei Siemens Com Bruchsal abgeschlossen

06.10.2004 Der Tarifvertrag zur Standort- und Arbeitsplatzsicherung bei Siemens Com Bruchsal wurde jetzt abgeschlossen. Opfer der Belegschaft hart an der Schmerzgrenze. PE der IGM Bezirksleitung

DIE IG METALL IN BADEN-WÜRTTEMBERG
Bezirksleitung Baden-Württemberg

Standort- und Beschäftigungssicherung für Siemens Bruchsal vereinbart

IG Metall, Betriebsrat und Unternehmensleitung sichern in einer Vereinbarung die Arbeitsplätze durch ein zukunftsfähiges Standortkonzept bei Siemens in Bruchsal.

Am späten Dienstagabend wurde zwischen der IG Metall Bezirksleitung Baden-Württemberg gemeinsam mit dem Betriebsrat und der Unternehmensleitung eine Vereinbarung zur Standort- und Beschäftigungssicherung für das Siemens Werk in Bruchsal abgeschlossen.

Vorausgegangen waren dieser Vereinbarung monatelange heftige Auseinandersetzungen um die Zukunft des Standortes Bruchsal und seiner über 1.000 Arbeitsplätze. Die Unternehmensleitung hat mit der Verlagerung von Produkten nach China gedroht, wenn es keine Kostensenkungen am Standort Bruchsal geben würde. Damit wären unmittelbar 330 Arbeitsplätze gefährdet gewesen.
Längerfristig, so die Einschätzung aller Beteiligten, hätte dies das Aus für den ganzen Standort bedeutet.

IG Metall Bezirksleiter Jörg Hofmann: "Wir haben auf der einen Seite eine längerfristige Zukunftsperspektive für den Standort und die Arbeitsplätze erreicht, aber der Preis, den die Beschäftigten dafür bringen müssen, ist heftig und geht an die Grenzen der Belastbarkeit."

Der Kern der Vereinbarung ist eine Beschäftigungssicherung für die nächsten drei Jahre, verbunden mit festen Zusagen der Unternehmensleitung, durch neue Produkte und Investitionen den Standort Bruchsal auch über die Laufzeit des Ergänzungstarifvertrages zukunftsfähig zu machen. Damit wurde eine der Hauptforderungen von IG Metall und Betriebsrat erfüllt.

Im Gegenzug gibt es bei den tariflichen Sonderzahlungen eine Reduzierung für die nächsten drei Jahre, das Gleiche gilt für die Anrechnungen von tariflichen Erhöhungen.
Hinzu kommt auf Grund einer Betriebsvereinbarung eine Umstellung von Leistungslohn auf Zeitlohn sowie Absenkungen im Bereich der Leistungszulagen.

Für Beschäftigte, die bisher 40 Stunden gearbeitet haben, wird die Arbeitszeit auf 35 Stunden zurückgeführt. Nach Ablauf der Vereinbarung im Jahre 2007 gelten wieder die normalen tariflichen Bedingungen.

Letzte Änderung: 21.11.2007