Bundesmontagetarifvertrag

02.05.2005 Was regelt der Bundesmontagetarifvertrag ?

Seit mehr als fünf Jahrzehnten regelt der BMTV die besonderen Arbeitsbedingungen, die in der
Nah- und Fernmontage bestehen.
Was kennzeichnet die besonderen Arbeitsbedingungen der Nah- und
Fernmontage?
Montagen sind häufig mit auswärtigen Übernachtungen verbunden, das heißt Monteure sind oft
tage-, manchmal auch wochenlang, nicht bei Ihren Familien zuhause.
Jeder Entsendungsort hat spezifische Eigenarten, die die zu erbringende Arbeit nachhaltig
beeinflussen. Diese Bedingungen sind nur mit erheblichen Kostenaufwand - den die Unternehmen
scheuen - vorherzubestimmen. Deshalb wählte man in der Vergangenheit den Weg, diese
Bedingungen pauschal mit 13 Prozent des Stundenlohns abzugelten.
Montagearbeit ist gefährlich, denn die Monteure müssen in Einzelarbeit an komplexen technischen
Anlagen Tätigkeiten erbringen. Erkennbar ist dies daran, dass trotz hoher Arbeitsschutzstandards
immer wieder schwere und tödliche Unfälle in der Branche zu beklagen sind. Das Modell
Zweipersonen- oder Teamarbeit, mit dem die Arbeitsschutzrisiken erheblich reduziert werden
könnten, ist den Unternehmen zu kostenintensiv.
Trotz dieser Fakten, die bislang zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern nicht strittig waren,
hat Gesamtmetall den BMTV gekündigt. Als Grund führten die Arbeitgeber an, die besonderen
Bedingungen der Montagearbeit seinen in den Entlohnungsbedingungen des neuen Entgelt-
Rahmen-Tarifvertrags zukünftig hinreichend abzubilden. In Wahrheit geht es ihnen aber um die
pauschale Abgeltung der besonderen Bedingungen in der Montage.
Sachliche Gründe hierfür gibt es nicht. Die Arbeitsbedingungen haben sich in den letzten 50 Jahren
nicht grundlegend geändert. Auch wenn heutige Aufzüge von der Mikroelektronik gesteuert
werden, den Paternoster müssen die Monteure der Aufzugsindustrie immer noch warten und
reparieren.
Nach Meinung der Arbeitgeber sollen Monteure zukünftig zwischen 350 bis 500 Euro im
Monat weniger verdienen. Berücksichtigen muss man dabei, dass etwa die Aufzugsfirmen keine
notleidende Branche sind, denn mit Umsatzrenditen von bis zu 18 Prozent bewegen sie sich an der
Spitze der deutschen Maschinenbauindustrie. So gesehen entpuppt sich die Kündigung als ein
plumper Versuch, eine weitere Umverteilung von unten nach oben vorzunehmen.
Deswegen fordert die IG Metall: Der Montagetarif muss bleiben. Seine sachlichen Grundlagen
haben sich in keiner Weise verändert, deswegen haben auch seine materiellen Grundlagen
weiterhin ihre Berechtigung.

Letzte Änderung: 21.11.2007