Bundesarbeitsgericht

28.11.2005 Einstellungen: Arbeitgeber muss über Stellenabbau aufklären

Ein Arbeitgeber, der mit einer Bewerberin oder einen Bewerber über eine Einstellung verhandelt, darf Umstände, die die Beschäftigung in Frage stellen können, nicht verschweigen. Wenn schon konkret ein Stellenabbau geplant ist, der sich auf die Einstellung auswirken kann, muss der Arbeitgeber dem Stellenbewerber darüber Auskunft geben.

BAG, Urteil 14. Juli 2005 -(AZR 300/04

Letzte Änderung: 21.11.2007