Elternzeit
Der Arbeitgeber darf Elternzeit im Zeugnis nur erwähnen, wenn die Ausfallzeit erheblich ist und, falls sie nicht erwähnt würde, für Dritte der falsche Eindruck entstünde, die Beurteilung beruhe auf einer tatsächlichen Arbeitsleistung.
BAG vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 261/Letzte Änderung: 21.11.2007