Die IG Metall fordert mehr Anstrengungen zur Weiterbildung von gering Qualifizierten und von Älteren

12.12.2005 Die IG Metall Bruchsal hat mehr Anstrengungen zur Weiterbildung von Un- und Angelernten sowie von älteren Arbeitnehmern gefordert.

Zwar investiere ein Teil der Betriebe in beachtlichem Umfang in die Weiterbildung ihrer Arbeitskräfte. Sie konzentrierten ihre Förderung jedoch vor allem auf die qualifizierten Arbeitskräfte, erklärte der IG Metall-Bevollmächtigte Eberhard Schneider "Un- und Angelernte haben oftmals keine Chance auf betriebliche Förderung, obwohl ihre Arbeitsplätze besonders gefährdet sind" , erklärte Schneider auf der letzten Betriebsversammlung bei Siemens A&D. Der IG Metall-Bevollmächtigte appellierte an die Agentur für Arbeit, die Kammern und die Betriebe der Region, hier stärker initiativ zu werden.

"Insbesondere Kleinbetriebe tun sich mit dem Angebot von betrieblicher Weiterbildung schwer", sagte Schneider. Nur jeder vierte Betrieb bietet nach Erkenntnissen der IG Metall betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen an. Qualifizierte Beschäftigte hätten eine viermal größere Chance auf betriebliche Weiterbildung als gering Qualifizierte im Betrieb. Nicht ein-mal jedes fünfte Unternehmen habe bislang eine Betriebsvereinbarung zur beruflichen Wei-terbildung abgeschlossen. Jeder vierte Arbeitslose sei älter als 50 Jahre und knapp 40 Pro-zent der Arbeitslosen verfügten über keinen Berufsabschluss.

Eberhard Schneider appellierte an die Agentur für Arbeit sowie die regionalen Kammern, über ihre Fördermöglichkeiten stärker zu informieren und für deren Inanspruchnahme zu werben. "Die IG Metall wird auf jeden Fall darauf drängen, dass die Eingliederungsförderung für Ältere und gering Qualifizierte verbessert wird", sagte Schneider. Er verwies auf gesetzli-che Fördermöglichkeiten für gering Qualifizierte im Betrieb sowie für Ältere in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten. "Leider sind diese Instrumente kaum bekannt und werden deshalb auch viel zuwenig genutzt", sagte der 1. Bevollmächtigter Eberhard Schneider

Letzte Änderung: 21.11.2007