Kündigungsgrund

15.12.2005 Heiratsplan ist Grund für eine Kündigung

Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in absehbarer Zeit heiraten und darum an einen anderen Ort zum Partner oder zur Partnerin umziehen will, ist das ein wichtiger Grund für eine Kündigung.
Die Arbeitsagentur hat in diesem Fall kein Recht, beim Arbeitslosengeld eine Sperrzeit zu verhängen.
Im konkreten Fall hatte die Agentur argumentiert, zum Zeitpunkt der Kündigung habe noch keinen Termin für die Heirat festgestanden und damit sei kein wichtiger Grund für eine Kündigung vorhanden gewesen. Das Gericht sah einen ausreichend wichtigen Grund darin, dass die Frau ihre Beziehung zu ihrem Lebensgefährten intensivieren wollte und den frühen Zeitpunkt gewählt hatte, weil der Schulwechsel ihres Kindes so leichter möglich war.

BSG vom 17. November - B 11a/11AL 49/04 R

Letzte Änderung: 21.11.2007