Erziehungsgeld / Sozialrecht

26.12.2005 Niedrigere Pauschale ist verfassungsgemäß

Die niedrige Abzugspauschale beim Erziehungsgeld seit Januar 2004 ist nicht verfassungswidrig. Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 war die Pauschale für Steuern und Sozialabgaben, die bei der Bemessung des Erziehungsgeldes berücksichtigt wird, gesenkt worden. Sie hatte vorher 27 Prozent des Bruttoeinkommens des Ehepartners betragen, seit 2004 nur noch 24 Prozent. Dagegen klagte eine Mutter in Erziehungsurlaub. Sie machte geltend, dass die Pauschale nicht die tatsächlichen Steuern und Sozialabgaben abdecke; diese machten 30 Prozent aus. Außerdem sei die Senkung willkürlich. Das Bundessozialgericht entschied, die gesetzliche Neuregelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Gesetzgeber habe die Mittel fürs Erziehungsgeld "aus sachgerechten Gründen" stärker auf die untere Einkommensschichten konzentriert.

Letzte Änderung: 21.11.2007