Seniorenarbeitskreis

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25.11.2015 Anlässlich seiner turnusgemäßen Herbsttagung befasste sich der IG Metall Seniorenarbeitskreis mit dem Thema "Pflegestärkungsgesetz - ist es wirklich so stark?"

Anlässlich seiner turnusgemäßen Herbsttagung befasste sich der IG Metall Seniorenarbeitskreis mit dem Thema "Pflegestärkungsgesetz - ist es wirklich so stark?"
Als Referentin zu diesem interessanten und sehr aktuellen Thema konnte der Vorsitzende des Senioren-Arbeitskreises, Felix Schlindwein, Frau Annette Maßholder ,eine ausgewiesene Expertin in allen Pflegeangelegenheiten von der AOK in der IGM Bruchsal-Bretten Geschäftsstelle Bruchsal begrüßen.
Anhand von imposantem Zahlenmaterial informierte die Pflegeexpertin 20 Jahre nach Einführung der " Sozialen Pflegeversicherung " über die Erfolge dieses Gesetzes und sogleich auch über den zusätzlichen Reformbedarf sowohl der gegenwärtigen, als auch zukünftigen Herausforderungen:
-demographischer und sozialer Wandel
-Leistungsdynamisierung bei zu erwartenden Inflationsraten
-besonderer Hilfebedarf bei Demenzkranken
-Nachhaltige Finanzierung und Sicherstellung der pflegerischen Versorgung.
Pflegestärkungsgesetz bedeutet neben geringen aktuellen finanziellen Erhöhungen für Pflegepersonen auch die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und zwar weg vom bisherigen Begriff von 3 Pflegestufen hin zu 5 Pflegegraden ab dem 01.01.2017, deren Ziel eine "Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Menschen" ist.
Begutachtet wird zukünftig der Grad der Selbständigkeit in pflegerelevanten Bereichen des täglichen Lebens.
Hierbei wird den betroffenen Angehörigen von häuslicher Pflege geraten, mit der jeweils zuständigen Pflegeversicherung, insbesondere was den Beratungs-und Informationsbedarf bei der Umstellung des Begutachtungsbegriffes von 3 Pflegestufen hin zu 5 Pflegegraden betrifft, eng zusammenzuarbeiten. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, nach bisher geltendem Recht eingestufte Pflegeleistungen genießen Bestandsschutz, d.h. diese dürfen nach neuem Recht nicht schlechter gestellt werden.
Fazit :
-Wegen des demographischen Wandels gehört die Pflege zu den großen gesamtgesellschaftlichen Gestaltungsaufgaben. Es geht darum, nachhaltig bedarfsgerechte Strukturen zu entwickeln.
-In den kommenden beiden Jahrzehnten wird das familiäre Pflegepotential auf Grund von gesellschaftlichen Trends abnehmen. Das erhöht den Bedarf an Pflegekräften und entsprechenden Einrichtungen weiter.
-Pflege muss bezahlbar bleiben und darf nicht vom Geldbeutel abhängig werden. Die geplante Beitragssatzsteigerung ist ein positives Signal. Nachhaltige Finanzierung bleibt kritische Größe.
Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes muss aber auch die personelle Ausstattung der Pflegeeinrichtungen an die dann neue leistungsrechtliche Situation angepasst werden, so die IG Metall Senioren Grundsätzlich ist die Förderung der Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen der richtige Weg. Dazu bedarf es jedoch einer entsprechenden Anpassung des Pflegepersonals in den Einrichtungen. Die ohnehin schon angespannte Personalsituation in vielen Heimen darf mit der Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes nicht zusätzlich verschlechtert werden. Das Pflegestärkungsgesetz II muss nicht nur finanziell hinterlegt sein, sondern auch personell." so der Sprecher der IG Metall Senioren Felix Schlindwein.
Anhang: Vortrag

Letzte Änderung: 24.11.2015