Krank während des Weihnachtsurlaubs

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22.12.2015 Ob Weihnachten im Schnee oder an der See - viele Beschäftigte verreisen zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Silvester. Doch was ist, wenn Beschäftigte während dieser Zeit krank werden?

Ratgeber: Krank während des Weihnachtsurlaubs

Was tun, wenn man im Urlaub krank wird?
Ob Weihnachten im Schnee oder an der See - viele Beschäftigte verreisen zwischen den Weihnachtsfeiertagen und Silvester. Doch was ist, wenn Beschäftigte während dieser Zeit krank werden?

Erkrankt ein Beschäftigter im Urlaub, so muss er den Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Zudem muss er seinem Arbeitgeber die Aufenthaltsadresse am Urlaubsort mitteilen und die voraussichtliche Dauer der Krankheit. Das Attest muss spätestens am vierten Tag in der Personalabteilung vorliegen. Doch der Arbeitgeber ist berechtigt, die Krankschreibung schon früher zu verlangen. Da das manchmal knapp werden kann, empfiehlt es sich, dem Arbeitgeber die Krankschreibung vorab per Fax oder E-Mail zu senden und dann per Post nachzuschicken. Ein ärztliches Attest muss erkennen lassen, dass der Arzt neben der Dauer ausdrücklich die Arbeitsunfähigkeit und nicht nur die Krankheit bescheinigt.

Zudem gelten für das Attest eines Arztes aus dem Ausland andere Regeln als hierzulande. Der Arbeitgeber muss eine solche Krankschreibung nur anerkennen, wenn es in dem Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen gibt und die dortige staatliche Krankenkasse das Attest schriftlich bestätigt oder es von einem zugelassenen Kassenarzt ausgestellt ist. Darum ist es ratsam, wenn man sich bei der Krankenkasse erkundigt, ob es mit dem Auslandsurlaubsziel ein Abkommen gibt und sich eine internationale Versicherungskarte ausstellen lässt. Gibt es kein Abkommen, sollte man eine (private) Zusatzversicherung für die Urlaubszeit abschließen.
Beschäftigte dürfen auch den Urlaub nicht einfach aufgrund ihrer Krankheit verlängern. Das geht nur nach Absprache mit dem Vorgesetzten. Wer während des Urlaubs erkrankt ist, sollte nach der Rückkehr im Betrieb prüfen, ob die Krankheitszeit als nicht verbrauchter Urlaub wieder dem Zeitkonto gutgeschrieben wurde, beziehungsweise eine entsprechende Korrektur beantragen.

Letzte Änderung: 23.12.2015