Leiharbeit

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17.02.2016 DGB begrüßt Initiative des Landes, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einzuschränken.

DGB begrüßt Initiative des Landes, den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen einzuschränken

Der DGB Baden-Württemberg unterstützt die Bundesratsinitiative der Landesregierung, mit der der ausufernde Gebrauch von Leiharbeit und Werkverträgen zu Dumpingkonditionen eingeschränkt werden soll. "Ich kann überhaupt nicht verstehen, weshalb die Unionsparteien in Berlin die Einlösung eines im Koalitionsvertrag gemachten Versprechens von Monat zu Monat hinauszögern", sagte Nikolaus Landgraf, der DGB-Vorsitzende im Land.
Landgraf weiter: "Leiharbeitsplätze ersetzen zunehmend reguläre Arbeitsplätze. Leiharbeit kann aber kein Dauerinstrument sein. Sie muss wieder auf ihre ursprünglichen Funktionen begrenzt werden: Auftragsspitzen zu bewältigen und überraschend auftretende Personallücken zu schließen. Gleiches gilt für den Einsatz von Werkverträgen, die nicht mehr für zeitlich begrenzte Projekte oder Sonderaufgaben vergeben werden, sondern zum Instrument für Lohndrückerei und Entrechtung der Beschäftigten mutiert sind. 43 Prozent der Werkvertragsbeschäftigten erledigen weitgehend identische oder sogar exakt dieselben Aufgaben wie die Kernbelegschaft. Das ist glasklar ein Missbrauch von Werkverträgen."

Die Gewerkschaften pochen darauf, dass der von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgelegte Gesetzentwurf zügig umgesetzt wird. Deshalb sei es gut, dass Baden-Württemberg bei diesem Thema erneut einen entsprechenden Vorstoß mache.
Der Gesetzentwurf geht dem DGB allerdings nicht weit genug. "Wir wollen, dass ein Drehtüreffekt bei der Leiharbeit verhindert wird. Eine maximale Verleihdauer von 18 Monaten würde nichts nützen, wenn die bisher Beschäftigten nach dieser Frist entlassen und dann neue Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer eingestellt würden", mahnte Landgraf.

Letzte Änderung: 16.02.2016