Sommer, Sonne, Urlaubsgeld??

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22.06.2016 Der Urlaub steht vor der Tür und über ein zusätzliches Urlaubsgeld würde sich jeder Beschäftigte freuen. Aber wann besteht eigentlich ein Anspruch darauf?

Sommer, Sonne, Urlaubsgeld??

Der Urlaub steht vor der Tür und über ein zusätzliches Urlaubsgeld würde sich jeder Beschäftigte freuen. Aber wann besteht eigentlich ein Anspruch darauf?
Vor dem Urlaubsantritt haben bereits viele Beschäftigte ein extra Urlaubsgeld erhalten. Viele erhalten allerdings auch nichts. Das zusätzliche Urlaubsgeld unterscheidet sich vom Urlaubsentgelt. Beim Urlaubsentgelt handelt es sich um das normale Entgelt, dass trotz Urlaub weiterbezahlt wird.
Das zusätzliche Urlaubsgeld gibt es, wie auch bezeichnet, zusätzlich. Ein gesetzlicher Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld besteht nicht. Ein Anspruch darauf kann sich aber aus einer betrieblichen Übung, einem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ableiten. Eine betriebliche Übung liegt vor, wenn das Urlaubsgeld mindestens drei Mal vorbehaltlos gezahlt wurde. Eine arbeitsvertragliche Regelung oder Betriebsvereinbarung regelt individuell bzw. kollektiv für einen Betrieb den Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgeltes, so die IG Metall Bruchsal/Bretten in ihrer Presseerklärung.
In der Metall - und Elektroindustrie Baden-Württemberg beläuft sich das zusätzliche Urlaubsgeld auf ungefähr 69% des monatlichen Brutto-Einkommen.
Für alle Zweifelsfälle empfiehlt die IG Metall eine vorherige Information bei den Betriebsräten oder aber auch über die IG-Metall-Hotline: 07251/7122-0.

Letzte Änderung: 16.06.2016