Neues aus dem Arbeits- und Sozialrecht
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts - Einführung einer Brückenteilzeit - werden Änderungen im TzBfG vorgenommen, die ab 01.01.2019 gelten. Im Mittelpunkt steht dabei die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit (Brückenteilzeit). In unserem Rechtsinfo stellen wir die Voraussetzungen dieses Anspruchs dar und zeigen die Änderungen auf, die im TzBfG vorgenommen wurden.
Letzte Änderung: 28.01.2019