Hitzefrei?

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25.06.2019 Sauna Arbeitsplatz - was Arbeitnehmer*innen wissen müssen.

Sauna Arbeitsplatz?
Bis zu 40 Grad heiß soll es in den nächsten Tagen werden. Gibt es einen Anspruch auf Hitzefrei am Arbeitsplatz?

Wer dieser Tage Urlaub hat, kann sich glücklich schätzen und die heißen Tage am Baggersee oder im eigenen Garten genießen. Doch wie verhält es sich bei diesen Temperaturen im Betrieb? Gibt es ein Recht auf Hitzefrei? Welche Rechte haben Beschäftigte? Die IG Metall Bruchsal gibt Antworten.

Ein Recht auf Hitzefrei?
Die schlechte Nachricht vorweg: Nein, es gibt für Beschäftigte grundsätzlich kein Hitzefrei, aber der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten und muss sicherstellen, dass es nicht zu Gefährdungen kommt. Das klingt zunächst wenig aussagekräftig.

Genauere Antworten liefert § 3 Arbeitsstättenverordnung und die damit verbundene Arbeitsstättenregel ASR 3.5. Gemäß dieser Vorschriften muss in Arbeitsräumen "eine gesundheitlich zuträgliche Temperatur" herrschen. Dabei gilt grundsätzlich eine Raumhöchsttemperatur vor 26 Grad Celsius.

Wenn die Temperatur über 26 Grad Celsius steigt
Zeigt das Thermometer im Betrieb über 26 Grad Celsius, sollen vom Arbeitgeber zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Allerdings ist er bei dieser Temperatur noch nicht dazu verpflichtet, tätig zu werden.
Eingreifen muss der Arbeitgeber hingegen, wenn die Lufttemperatur im Raum 30 Grad Celsius übersteigt. Dann müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Belastung der Beschäftigten zu reduzieren.

Welche Maßnahmen sind das?
Die Maßnahmen können vielfältig sein und sollten auf den jeweiligen Betrieb angepasst werden. Denkbar wäre beispielsweise das Anbringen von Jalousien, das Lüften über die Abend- und Morgenstunden. Ebenso der Einsatz von Ventilatoren und/oder Klimaanlagen, um die Raumtemperatur erträglicher zu machen.

Sollten die o.g. Maßnahmen nicht möglich sein, kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, bestehende Kleidervorschriften zu lockern und genug kalte Getränke bereitzustellen. Sollte auch das nicht ausreichen, könnte auch die Arbeitszeit an die Witterung angepasst werden (nach vorheriger Zustimmung durch den Betriebsrat). Denkbar wären ebenso zusätzliche (bezahlte) Pausen.

Erst wenn die Lufttemperatur im Raum über 35 Grad Celsius überschreitet, ist anzunehmen, dass in diesem Raum nicht mehr gearbeitet werden kann - es sei denn, es werden Schutzmaßnahmen ähnlich wie bei Hitzearbeitsplätzen ergriffen - wie Luftduschen oder Entwärmungsphasen. Über 35 Grad Celsius heißt somit nicht, dass die Beschäftigten nach Hause gehen können, nur dass in bestimmten Räumen nicht gearbeitet werden darf. Sollte die Raumtemperatur über 35 Grad liegen, ist zu empfehlen, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen oder den Betriebsrat hinzuzuziehen. "Einfach so" nach Hause gehen sollte man keinesfalls.

Kleidung: Ist Standlook erlaubt?
Grundsätzlich können die Beschäftigten auf der Arbeit anziehen, was sie möchten. Es gibt allerdings Ausnahmen: beispielsweise wenn der Arbeitgeber eine Dienstkleidung vorschreibt und auch zur Verfügung stellt. Auch die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen ist nicht verhandelbar. Bei der Kleidung kann man wenig falsch machen, wenn man sich an die betriebliche Üblichkeit hält und in Zweifelsfällen mit dem Arbeitgeber abspricht, was für ihn akzeptabel ist.

Fazit
Einen kühlen Kopf bewahren - mit dem Arbeitgeber reden und gemeinsam Lösungen finden. Diese werden in der Regel sachdienlicher sein als einseitige Maßnahmen, egal von welcher Seite. Auch der Betriebsrat kann hiervermittelnd wirken und auf eine allseits zufriedenstellende Regelung hinwirken. Erst wenn der Arbeitgeber sich dem Gespräch verweigert und nicht bereit ist, die Sondersituation zur Kenntnis zu nehmen, kann ein Hinweis auf die Arbeitsstättenverordnung, verbunden mit der Androhung von Arbeitseinstellung sinnvoll sein.

Letzte Änderung: 25.06.2019