Gesetzliche Fristen beachten
Auch wenn das Integrationsamt die Zustimmung zur fristlosen Kündigung eines Schwerbehinderten erteilt hat, muss das Arbeitsgericht prüfen, ob der Arbeitgeber die gesetzliche Zweiwochenfrist für den Ausspruch der Kündigung gewahrt hat.
BAG vom 2. März 2006 - 2 AZR 46/05Letzte Änderung: 21.11.2007