Tarifvertrag altersvorsorgewirksame Leistungen

21.09.2006 Am 01. Oktober tritt der im April 2006 abgeschlossene Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen in Kraft, so der 1. Bevollmächtigte, Eberhard Schneider, auf einer Tagesschulung für Betriebsräte.

Er ersetzt die bisherigen Vermögenswirksamen Leistungen. In Zukunft werden die Beiträge ausschließlich dann gezahlt, wenn sie zum Aufbau einer Altersvorsorge verwendet werden.

Vor dem Hintergrund des sinkenden Sicherungsniveaus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung nimmt die Bedeutung ergänzender, kapitalgedeckter Altersvorsorge des Einzelnen als wichtige Quelle von Alterseinkünften zu. Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen integriert diese Form der Alterssicherung in das seit längerem existierende Altersvorsorgekonzept der Metall -und Elektroindustrie.

Der Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen beinhaltet in Grundzügen:
-Zweckbindung eines tarifvertraglich festgelegten Zahlbetrages an den Aufbau einer Altersversorgung
-Wahlrecht des Beschäftigten zwischen zwei Arten der Altersvorsorge:
Einzahlung in einen auf seinen Namen abgeschlossenen privaten „Riester-Vertrag“ oder Umwandlung von Entgeltbestandteilen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge (nach Tarifvertrag Entgeltumwandlung)
Entscheidung des Arbeitgebers in Bezug auf die Öffnung für eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung.

Zusätzlich zur weiterhin möglichen Entgeltumwandlung werden also die Altersvorsorgevarianten „Riester-Verträge“ in der privaten Altersvorsorge und - wenn der Arbeitgeber dies möchte - Arbeitgeberbeiträge in die betriebliche Altersvorsorge erschlossen.
Weitere Informationen sind bei der IG Metall Bruchsal erhältlich.

Letzte Änderung: 21.11.2007