Arbeitsrecht

09.10.2006 Arbeitgeber muss Pflichtverstoß beweisen

Ein Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter, der angeblich unentschuldigt gefehlt hat, nicht ohne weiteres fristlos kündigen. Gibt der Arbeitnehmer an, er habe seine Erkrankung unverzüglich gemeldet, muss der Arbeitgeber nachweisen, dass dies nicht der Fall war. Er muss den Pflichtverstoß beweisen und nicht der Beschäftigte seine "Unschuld". Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, ist die fristlose Kündigung unwirksam.
(LAG Mainz vom 25.08.2006 - 2 Sa 76/06)

Letzte Änderung: 21.11.2007