Arbeitsrecht

09.10.2006 Grenzen für Widerspruch gegen Leistungen

Behält ein Arbeitgeber sich beim Arbeitsvertrag das Recht vor, vereinbarte Geldleistungen zu widerrufen, ist das nur für einen Betrag unter 25 bis 30 Prozent des Gesamtverdienstes zulässig. Außerdem darf der Tariflohn nicht unterschritten werden. Ob diese Grenze auch für einen Widerruf aufgrund eines Vorhalts in einer Betriebsvereinbarung gilt, ließ das Bundesarbeitsgericht offen. Es stellte nur fest, dass Änderungsvorbehalte in Betriebsvereinbarungen den Grundsätzen von Recht und Billigkeit (nach § 75 BetrVG) entsprechen müssen.
(BAG vom 1. Februar 2006 - 5 AZR 187/05)

Letzte Änderung: 21.11.2007