Arbeitsrecht

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23.04.2009 Kündigung: Ohne Rechtsgrundlage geht es nicht

Verliert ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein, kann der Arbeitgeber ihm kündigen. Denn ohne Führerschein kann er seinen Fahrer nicht mehr im Straßenverkehr einsetzen.
Anders verhält es sich allerdings, wenn es sich um eine spezielle betriebliche Fahrerlaubnis handelt. Beim Verlust eines solchen Papieres kann der Arbeitgeber einen Berufsfahrer nicht ohne Weiteres kündigen. Es müssen zumindest die Voraussetzungen für den Entzug einer betrieblichen Fahrerlaubnis näher festgelegt werden.
Denn ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage hätte es der Arbeitgeber ohne Weiteres in der Hand, sich nach Bedarf selbst Kündungsgründe zu schaffen.
BAG vom 05. Juni 2008 - 2 AZR 984/06

Letzte Änderung: 17.04.2009