Arbeitsrecht
Blauer Brief nach 16 Uhr erst am Folgetag wirksam
Wird eine Kündigung nach 16 Uhr in den Briefkasten eingeworfen, geht sie erst am Folgetag zu und wird auch dann erst wirksam. Das ist bedeutsam für Zahlungsansprüche und die Einhaltung der 3-Wochen-Frist für die
Kündigungsschutzklage. Auch nach der Aufhebung des Postmonopols und der längeren Zustellung durch private Anbieter muss der Arbeitnehmer nicht bis abends im Briefkasten nachschauen, ob ein blauer Brief drin liegt. Ab dem
späteren Nachmittag muss er nicht mehr mit einem Kündigungsschreiben rechnen.
LAG Köln vom 16. September 2010 - 4 Sa 721/10
Letzte Änderung: 02.03.2011