Bundesarbeitsgericht

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29.03.2011 Nutzung des Dienstwagen in der Mutterschutzzeit

Nutzung des Dienstwagen in der Mutterschutzzeit
Eine Arbeitnehmerin hat während ihres Mutterschutzes Anspruch auf die Privatnutzung eines Firmenwagens. Selbst dann, wenn die gegenseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag - Lohn gegen Arbeit - ruhen. Ein Sachbezug wie der überlassene Wagen ist als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld weiter zu zahlen.

BAG vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99

Letzte Änderung: 09.03.2011