Bundesarbeitsgericht
Nutzung des Dienstwagen in der Mutterschutzzeit
Eine Arbeitnehmerin hat während ihres Mutterschutzes Anspruch auf die Privatnutzung eines Firmenwagens. Selbst dann, wenn die gegenseitigen Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag - Lohn gegen Arbeit - ruhen. Ein Sachbezug wie der
überlassene Wagen ist als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld weiter zu zahlen.
BAG vom 11. Oktober 2000 - 5 AZR 240/99
Letzte Änderung: 09.03.2011