Sozialwahl 2017: Die wichtigsten Fragen

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23.03.2017 Sozialwahl und Selbstverwaltung - was ist das?

Ob Kranken-, Pflege-, Renten- oder Unfallversicherung: Die Bürger können in den Sozialversicherungen mitbestimmen. Alle sechs Jahre wählen sie ihre Vertreter. Die zehn wichtigsten Fragen zur Sozialwahl.

Die Sozialwahl bedeutet für die Versicherten: Sie können sich beteiligen und mitbestimmen. Sie können zum Beispiel beeinflussen, was die Krankenkasse bezahlt oder wie hoch die Zuschüsse für bestimmte Gesundheitsleistungen sind. Und in den Widerspruchsausschüssen entscheiden die gewählten Versichertenvertreter ("Selbstverwalter") über Konfliktfälle.

Wer wird bei der Sozialwahl gewählt?

Bei der Sozialwahl wählen die Versicherten die Mitglieder der höchsten Entscheidungsgremien bei der Kranken- und Pflegeversicherung sowie Renten- und Unfallversicherung. Das ist der Verwaltungsrat bei den Krankenkassen oder die Vertreterversammlung bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung. Dieses "Versichertenparlament" stellt den Haushaltsplan auf, wählt den hauptamtlichen Vorstand bzw. die Geschäftsführung und entscheidet zum Beispiel über neue Versorgungsmodelle oder die Qualität von Reha-Leistungen. In den Selbstverwaltungsgremien sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils mit gleicher Stärke vertreten. Ausnahme: einige wenige Ersatzkassen, bei denen es nur Arbeitnehmervertreter gibt.
Wie wird gewählt?

Es gibt zwei Verfahren, nach denen die Vertreter bestimmt werden:

Bei den Wahlen mit Wahlhandlung, den so genannten "Urwahlen", werden die Versicherten zur Wahl aufgerufen.

Bei den Wahlen ohne Wahlhandlung handeln in den meisten Sozialversicherungsträgern die bisher beteiligten Organisationen aus, wer in den kommenden sechs Jahren weiter im Amt bleiben, wer ausscheiden und wer neu hinzukommen soll. Das sind so genannte "Friedenswahlen". Es werden nicht mehr Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen, als im Verwaltungsrat vertreten sein können. Mit Ablauf des Wahltages am 31. Mai 2017 gelten diejenigen als gewählt, die vom Listenträger vorgeschlagen wurden. Diese Form der Wahl ist gesetzlich möglich und vom Bundesverfassungsgericht legitimiert.

Wie werden die Vertreter der Arbeitgeber gewählt?

Auf der Arbeitgeberseite gibt es nur die so genannten "Friedenswahlen". Hier einigen sich die Arbeitgeberverbände auf ihre Kandidatinnen und Kandidaten.

Wo gibt es Wahlen mit Wahlhandlung?

Bei der letzten Sozialwahl 2011 wurden die Versichertenvertreter bei zehn von 206 Versicherungsträgern per Briefwahl gewählt. 2017 ist mit einer ähnlichen Situation zu rechnen. In ihrem Bericht über die Sozialwahlen 2011 sprechen sich die Sozialwahlbeauftragten dafür aus, überall Urwahlen durchzuführen. Eine im Koalitionsvertrag beabsichtigte Änderung des Wahlrechts erfolgte jedoch nicht. Wahlhandlungen wird es absehbar geben bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie bei den Ersatzkassen Techniker Krankenkasse, Barmer GEK, Deutsche Angestellten Kasse (DAK Gesundheit), Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und Handelskrankenkasse (hkk). Ob wie 2011 bei der Berufsgenossenschaft Holz Metall eine Urwahl stattfindet, ist noch unklar.? Dort hatte die IG Metall zuletzt alle Mandate gewonnen.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind die Mitglieder der Sozialversicherungen, bei denen es Wahlhandlungen gibt. Bei den Krankenkassen wählen die Mitglieder, die Beitrag zahlen. Familienversicherte wählen nicht.

Auch junge Menschen ab 16 Jahren dürfen wählen (Stichtag 01.01.2017), sofern sie eigenständig versichert sind (z. B. als Azubi ), also nicht familienversichert. Menschen ohne deutschen Pass können bei der Sozialwahl zwar wählen, aber nicht kandidieren.

Wie und wann wird gewählt?

Die Stimmabgabe erfolgt durch Briefwahl. Die Wahlberechtigten bekommen von ihren Sozialversicherungen bereits im April 2017 einen Brief, der die Wahl ankündigt. Vom 10.April bis 11. Mai 2017 erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen per Post: Das sind der Stimmzettel und der Wahlumschlag. Der ausgefüllte Stimmzettel muss in dem verschlossenen Wahlumschlag per Post verschickt und bis zum Wahltag, dem 31. Mai 2017, beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.

Wie hoch ist die Wahlbeteiligung?

Bei der letzten Sozialwahl 2011 haben etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten gewählt. Obwohl die Sozialversicherungsträger in ihren Medien und auf Plakaten darauf hinweisen, sind die Sozialwahlen in der Bevölkerung relativ unkannt. Viele wissen nicht, was die Selbstverwaltung ist. Die Gewerkschaften, die ebenfalls kandidieren, informieren umfassend im Internet und in den Betrieben. Helfen Sie mit, die Sozialwahlen bekannt zu machen! Gewerkschaften stellen Infomaterial zur Verfügung.

Welche Kandidaten können gewählt werden?

Gewählt werden Listen. Das heißt, auf dem Wahlzettel stehen keine Personen, sondern die Namen von Organisationen, die Kandidaten in die Selbstverwaltung entsenden wollen. Das sind in der Regel Gewerkschaften, aber auch Christliche Arbeitnehmerorganisationen oder andere Gemeinschaften, in denen sich Versicherte organisiert haben. Die Versicherungsträger informieren ihre Mitglieder ab April 2017 über die zugelassenen Listen und Kandidatinnen und Kandidaten.

Die IG Metall kandidiert eigenständig bei der Rentenversicherung Bund, bei der Techniker Krankenkasse und der Barmer GEK und der DAK-Gesundheit, bei der Metall Berufsgenossenschaft Holz und Metall und der Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse. Bei anderen Kassen und bei regionalen Rentenversicherungen kandidiert die IG Metall auf Gemeinschaftslisten des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Was muss ich tun, wenn ich selbst als Versichertenvertreter kandidieren möchte?

Für die Sozialwahl 2017 ist die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten beendet. Es gibt jedoch Möglichkeiten, auch vor der nächsten Sozialwahl einzusteigen. Junge Menschen, die sich sozialpolitisch engagieren wollen, sind willkommen, besonders Frauen. Sie können zum Beispiel in einem Regionalbeirat, als Vertrauensperson bzw. Versichertenberater oder in einem Widerspruchsausschuss mitarbeiten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gewerkschaft oder bei Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung.

Ist die Arbeit in der Selbstverwaltung ehrenamtlich oder gibt es Geld?

Wer als Vertreter der Versicherten gewählt wird, arbeitet ehrenamtlich. Der Arbeitgeber muss ihn oder sie für diese Tätigkeit freistellen und gegebenenfalls Verdienstausfall zahlen. Etwa 50 bis 60 Euro Sitzungsgeld gibt es pro Sitzungstag, der Vorsitzende erhält das Doppelte. Außerdem werden Reisekosten erstattet. Ehrenamtliche Versichertenberater erhalten eine Aufwandspauschale.

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Letzte Änderung: 23.03.2017