Sozialauswahl
Bei anstehenden Kündigungen sind Arbeitnehmer bei der Prüfung der Sozialauswahl nicht allein deswegen schutzwürdig, weil sie bald in Rente gehen können. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitgeber einer 57-jährigen Lohnbuchhalterin in einem Texilbetrieb gekündigt, weil er davon ausging, dass sie die Übergangszeit bis zur Rente mit Arbeitslosengeld überbrücken könne und darum weniger schutzbedürfig sei. Dem widersprach das Gericht.
LAG Düsseldorf vom 13. Juli 2005 - 12Sa616/05Letzte Änderung: 21.11.2007