Änderungskündigung / Versetzung
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat vor einer Änderungskündigung informieren und anhören. Es stellen sich gleiche Fragen wie bei einer Änderungskündigung oder Umgruppierung. Das Gremium kann der Kündigung
widersprechen. Was der Betriebsrat prüfen muss, zeigt Ihnen die umfassende "Prüfliste für eine Versetzung / Ein- / Umgruppierung / Änderungskündigung" von Christian Schoof.
Aus dessen Lexikon "Betriebsratspraxis von A bis Z".
Letzte Änderung: 02.08.2017