Berufskrankheit

05.12.2006 Aktuellster Stand der Erkenntnis entscheidet

Ob eine Erkrankung durch berufliche Belastungen verursacht wurde, muss immer auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstands entschieden werden. Dieser Erkenntnisstand muss gegebenenfalls mit Hilfe von Sachverständigen vom Gericht ermittelt werden.
Im konkreten Fall hatte ein Arbeiter mit Wirbelsäulenleiden auf eine Verletztenrente geklagt. Begründung: Die Krankheit sei durch langjähriges Heben schwerer Lasten und Arbeiten in extremer Rumpfbeugehaltung entstanden. Die Unfallversicherung bestritt, dass der Arbeiter unter solchen Bedingungen arbeiten musste.
(BSG vom 27. Juni 2006 - B 2 U 13/05 R)

Letzte Änderung: 21.11.2007