Arbeitsrecht

25.12.2006 Betriebliches Eingliederungsmanagement: Konkretisierung des Ultima-Ratio-Prinzips

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat sich mit der Frage beschäftigt, inwieweit sich ein unterlassenes betriebliches Eingliederungsmanagement auf die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung auswirkt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Durchführung eines "betrieblichen Eingliederungsmanagements" i.S. des § 84 II SGB IX zwar nicht formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung ist. Gleichwohl erkannte das Gericht an, dass § 84 II SGB IX im Falle der krankheitsbedingten Kündigung das dem Kündigungsrecht innewohnende Ultima-Ratio-Prinzip verstärkend konkretisiert.

LAG Berlin, Urteil vom 27.10.2005 - 10 Sa 783/05

Letzte Änderung: 21.11.2007