Beitragsbestätigung?

Vorschaubild

03.03.2023 Sie benötigen Ihre Beitragsbestätigung für die Steuererklärung?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

da das Finanzamt keine schriftliche Bestätigung über die Zahlung der Beiträge mehr verlangt, genügt es auch, die Gesamtsumme der Beiträge in das Formular des Lohnsteuerjahresausgleiches einzutragen.

Sollten Sie dennoch Ihre Beitragsbestätigung abrufen wollen, können Sie sich über unser Serviceportal ein Konto errichten und ganz bequem die Bescheinigung abrufen.

Den Link dazu finden Sie hier:

Letzte Änderung: 03.03.2023