Extrazahlung zum Urlaubsgeld

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06.06.2024 Mitgliedervorteil für Leiharbeitnehmer/innen beim Urlaubsgeld kann ab sofort beantragt werden! Beantragungszeitraum vom 19. Mai bis zum 30. Juni

IGM-Mitglieder in Leiharbeit können sich durch den Nachweis ihrer Mitgliedschaft bei ihrem Arbeitgeber ein Bonus zum Urlaubsgeld sichern.

Möglich machen das unsere Tarifverträge mit den Leiharbeitsverbänden IGZ und BAP.
Die Höhe der Extrazahlung richtet sich nach der Beschäftigungsdauer beim Verleihbetrieb und kann beim Weihnachtsgeld bis zu 500EUR betragen.

Voraussetzungen für den Mitgliedervorteil:
Zum Stichtag 30. Juni sind mindestens 6 Monate Mitgliedschaft in der IG Metall und mindestens 6 Monate Beschäftigung beim Verleihbetrieb erforderlich.

Alle notwendigen Informationen zur Antragstellung und die Höhe der Extrazahlung im Einzelfall findet ihr im angehängten Dokument.
Die untenstehenden Links helfen euch ebenfalls bei der Antragstellung.

Übrigens: Den Mitgliedervorteil gibt es auch beim Weihnachtsgeld im November.
Noch kein Mitglied? Dann bis Ende Mai 2024 in die IG Metall eintreten und im nächsten Winter das Weihnachtsgeld mit dem Mitgliedervorteil aufbessern!

Anhang:

2024_05_19_Mitgliedervorteil_Leiharbeit_Flyer

2024_05_19_Mitgliedervorteil_Leiharbeit_Flyer

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Letzte Änderung: 12.06.2024