Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub!
In der Metall- und Elektroindustrie gibt es seit dem Jahr 2019 die Möglichkeit, statt eines tariflichen Zusatzgelds (T-ZuG) in Höhe von 27,5 Prozent im Juli eines Jahres, die Option von acht zusätzlichen freien Tagen zu wählen.
Voraussetzung ist, dass in zwei, drei oder Dauer-Nachtschicht gearbeitet, ein*e Angehörige*r ersten Grades gepflegt wird oder ein Kind bis zu Vollendung des achten Lebensjahres zu betreuen ist.
Wer zu diesem Personenkreis zählt und statt dem Geld lieber die freien Tage möchte, muss unbedingt darauf achten, dass der Antrag beim Arbeitgeber für das kommende Jahr (2025) bis zum 31. Oktober dieses Jahres (2024) zu stellen ist.
Nähere Infos und Unterstützung zum Thema gibt es bei eurem Betriebsrat in den tarifgebundenen Unternehmen und bei der IG Metall Bruchsal.
Mit Klick auf untenstehenden Link findet ihr die unsere FAQs zum Thema T-ZuG-Umwandlung.
Letzte Änderung: 12.07.2024